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Freitag, 10. Juli 2009

30 Prozent Zuschuss für Existenzgründer in NRW

Bis zum 31.12.2009 haben die Existenzgründer in strukturschschwachen Regionen in NRW die Möglichkeit einen nicht zurückzahlbaren Zuschuss zu Ihrem Gründungsvorhaben zu erhalten.

Gewährt wird dieser für die Schaffung von Arbeitsplätzen und ab von 150.000 Euro einem Investitionsvolumen. In den Genuss dieser Finanzspritze können Gründungen kommen, dessen Tätigkeitsschwerpunkt überregional ausgerichtet ist (Positivliste).

Fördergebiete können auf der Internetseite:
www.foerdergebiete.markus-tonn.de

Weitere Informationen gibt:
__________________________
Existenzgründungsberater NRW
Markus Tonn
Geisthofskönig 32 | 59071 Hamm
www.markus-tonn.de

Telefon: 02381 - 30 40 486

Montag, 16. März 2009

Praxisberatung für Existenzgründer

Viele Gründer und jungen Unternehmen benötigen eine prxisnahe Beratung, damit das Unternehmen Erfolg hat. Bewährt hat sich das Coaching-Prinzip.

Als qualifizierter Unternehmensberater betreue ich Sie in Fragen der Markterschließung, Einsatz der neuen Medien, Kundengewinnung und Unternehmensführung.

Mein Coaching wird durch einen Zuschuss aus Mitteln des ESF (Europäischen Sozialfonds) gefördert. Alle Maßnahmen, zur wirtschaftlichen, finanziellen und
organisatorischen Fragen und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Existenzgründern beitragen, werden bezuschusst.

Wer kann Zuschüsse in Anspruch nehmen?
1. Der Beginn der selbstständigen Tätigkeit des Existenzgründers muss erfolgt sein und
2. darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.


Wieviel Förderung können Sie erhalten?

Maximal 800 Euro Tageshonorar sind förderfähig. Ein Tagewerk umfasst 8 Stunden.
Unternehmen erhalten im Geltungsbereich
• der neuen Bundesländer einen Zuschuss in Höhe von 75 Prozent
• der alten Bundesländer einschließlich Berlin einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent
bezogen auf das maximal förderfähige Tageshonorar. Das insgesamt vertraglich zu vereinbarende Netto-Beraterhonorar darf die Bemessungsgrundlage von maximal 6.000 Euro nicht überschreiten.

Neu seit Oktober 2008:
Für Existenzgründer/innen, die aus der Arbeitslosigkeit gegründet haben, können sie einen Zuschuß von 90 Prozent erhalten.

Berechnesn Sie hier selbst, wie viel Zuschüsse Sie erhalten können:
Zuschussrechner