Montag, 16. März 2009

Praxisberatung für Existenzgründer

Viele Gründer und jungen Unternehmen benötigen eine prxisnahe Beratung, damit das Unternehmen Erfolg hat. Bewährt hat sich das Coaching-Prinzip.

Als qualifizierter Unternehmensberater betreue ich Sie in Fragen der Markterschließung, Einsatz der neuen Medien, Kundengewinnung und Unternehmensführung.

Mein Coaching wird durch einen Zuschuss aus Mitteln des ESF (Europäischen Sozialfonds) gefördert. Alle Maßnahmen, zur wirtschaftlichen, finanziellen und
organisatorischen Fragen und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Existenzgründern beitragen, werden bezuschusst.

Wer kann Zuschüsse in Anspruch nehmen?
1. Der Beginn der selbstständigen Tätigkeit des Existenzgründers muss erfolgt sein und
2. darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.


Wieviel Förderung können Sie erhalten?

Maximal 800 Euro Tageshonorar sind förderfähig. Ein Tagewerk umfasst 8 Stunden.
Unternehmen erhalten im Geltungsbereich
• der neuen Bundesländer einen Zuschuss in Höhe von 75 Prozent
• der alten Bundesländer einschließlich Berlin einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent
bezogen auf das maximal förderfähige Tageshonorar. Das insgesamt vertraglich zu vereinbarende Netto-Beraterhonorar darf die Bemessungsgrundlage von maximal 6.000 Euro nicht überschreiten.

Neu seit Oktober 2008:
Für Existenzgründer/innen, die aus der Arbeitslosigkeit gegründet haben, können sie einen Zuschuß von 90 Prozent erhalten.

Berechnesn Sie hier selbst, wie viel Zuschüsse Sie erhalten können:
Zuschussrechner

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